Auf
dieser Seite möchte ich "Schildbürgerstreiche" sammeln -
besonders "gelungene" (sprich: falsche oder schräge oder offensichtlich
unsinnige Verkehrsbeschilderungen. Ich freue mich
auf Eure Fotos und Kommentare!
Eine besondere
Fundgrube sind provisorische Baustellenbeschilderungen:
Noch etwa 10 Wochen ist dieses Suchbild an der K25
vor der Junkerburg zu bewundern.
Erst auf den dritten Blick habe ich "Radfahrer frei" rechts unten
auf dem Gitter bemerkt, so daß ich dann doch beruhigt weiterfahren konnte. Das
ist aber erst seit der 2. Nachbesserung so: Zunächst gab's nur das
Zeichen "Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art", dann wurde mit
Rücksicht auf die Feuerwehr, Besucher und Anwohner der Junkerburg und
des Reiterhofes das Zusatzschild "800m" ergänzt und schließlich
"Radfahrer frei" irgendwie dazugebastelt.
Dabei würde hier ein Zeichen alles sagen - ohne Verbot, aber umso aussagekräftiger:
Am Kreisel K25/Pariserstr. am
Ortseingang Pulheim durften Radfahrende
hier zwar weiter, aber Fußgänger mussten zurück nach
Geyen (1)! Wer es trotzdem irgendwie weiter Richtung Pulheim geschafft
hatte, wurde spätestens hinter der
Einmündung der Pariser Str. endgültig aufgehalten: Die Gebotsschilder
"Fußgänger" und "Radfahrer" bedeuten gleichzeitig Verbot für alle
anderen Verkehrsteilnehmer (2).
Spätestens hier war auch für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer der Weg von
Geyen nach
Pulheim zu Ende! Und immer wieder das gleiche, unfreundliche "Radfahrer absteigen" (Radfahrerrinnen nicht - wo bleibt denn da die Gleichberechtigung?), diesmal an der Venloer Str. zwischen Pulheim und Stommeln (16): Wenn
der benutzungspflichtige Radweg endet bzw. in einen Fußweg übergeht,
dürfen Radfahrende (so heißen wir jetzt geschlechtsneutral in der StVO)
die Straße benutzen - natürlich ohne abzusteigen! Im Prinzip ist durch
Z239 (Gehweg) alles gesagt: Radfahrende müssen hier absteigen und das
Rad schieben - oder eben auf die Straße ausweichen. "Radweg" mit den
Zusätzen "Ende" und "Radfahrer absteigen" ist völlig überflüssig. Dafür
fehlt jeweils hinter der Baustelle die Anordnung der Nutzungspflicht
für Radfahrende mit Zeichen 240 (gem. Geh- und Radweg): Zur Zeit dürfen
Radfahrende also mit Fug und Recht von Baustellenanfang bis Ortseingang
die Straße benutzen (falls ich nicht zwischendurch ein Z240 übersehen
habe)! Hupende Belehrungen der motorisierten Verkehrsteilnehmer ist
einem dann aber gewiss. Die StVO kennt diese Zusatzzeichen "Strom" (19) zwar
nicht, aber es ist auch kein Hinweis auf eine Pedelec-Ladestation -
weit und breit keine zu sehen. Des Rätsels Lösung:
Die tiefhängende Hochspannungsleitung könnte den
Asphalt-Kippern bei der Sanierung der Bonnstr. gefährlich nahe
kommen, wenn sie mit hochstehendem Auflieger den Asphalt in den
Fertiger kippen. Hoffentlich haben das auch die Fahrer verstanden!
Wegen Arbeiten an den Hochspannungsleitungen steht an der Brauweiler
Str. kurz hinter dem Abzweig von der L213 in beiden Richtungen am
Kombiweg seit etwa einem halben Jahr diese Schilder"kombination" (21): Abgesehen davon,
daß von Rutschgefahr (und Überfahreten) so gut wie nie
was zu sehen war: Was sollen Radfahrende nun machen -
Schrittgeschwindigkeit fahren, also max. 8km/h, oder absteigen? Dann
wird's allerdings mit dem Fahren etwas schwierig!
Keine Provisorien sind die folgenden, teilweise schon uralten Beschilderungen:
Noch aus der Zeit vor der Markierung
der Schutzstreifen auf der Brauweilerstr.
in Sinthern steht hinter der Kirchgasse "kombinierter Rad-/Fußweg" auf dem
linken Bürgersteig (4). Demnach dürfen Radfahrende den Schutzstreifen auf
der Fahrbahn Richtung Brauweiler nicht weiter benutzen, sondern müssen
bereits hier auf den linken Radweg wechseln - nicht erst am Ortsausgang
am Lindenweg. Entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden
blieben bislang "unerhört"!
Wie die Baumreihe an der Donatusstr.
in Brauweiler belegt, ist der rechte Rad-/Fußweg hier längst "renaturiert", aber
dennoch benutzungspflichtig - trotz 30-Zone (5)! Direkt daneben: Wie hier erläutert, wurde die 30-Zone auf
der Donatusstr. zwischen Kastanienallee und Bonnstr. aufgehoben - mit
entsprechendem Schilderwald (6)+(7)! Das Problem der "Mamataxis" ist nach wie
vor ungelöst, trotzdem besteht unsinnigerweise nur auf 1/3 der
Haltebucht vor dem Haupteingang Parkverbot (8)!
Ärgerlich sind die oftmals unsinnigen VZ "Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art",
also auch für Radfahrende, z. B. auf der Regio-Grün-Route Nord am
Pulheimer See (9) und auf dem Wirtschaftsweg hinter der Bahn nach
Widdersdorf (10). Die Kiesgrube Buschfeld ist zwar längst stillgelegt, aber immer noch
sind "Kiesfahrzeuge frei", obwohl dieser Weg eine verkehrsarme Alternative zur
Venloer Str. in Richtung Köln darstellt. Sept. 2020:
Wie man am inzwischen üppigen Bewuchs sehen kann, sind eine ganze
Reihe Jahre in's Land gegangen, aber - ohne weiteres Zutun - wurde Z
250 durch Z240 ersetzt (10a)!
Während der Hinweis auf
Radfahrende in beiden Richtungen unter dem Einbahnstraßenschild (13) im Schiffgesweg in Brauweiler
befürchten läßt, daß diese als Zombies aus der Erde hervorbrechen oder
als Engel vom Himmel fallen (richtig wären hier die beiden
gegengerichteten horizontalen Pfeile), aber sonst harmlos ist, stellt
das mitten in den Radweg gepflanzte 30-Zone-Ende-Schild Am
Sportzentrum in Pulheim eine Verkehrsgefährdung dar, auch wenn die
verkehrslenkenden Behörden hier die Nutzung des linksseitigen Radweges
untersagen (11). Mindest ebenso gefährlich ist der nutzungspflichtige
Zweirichtungs-Kombiradweg an der Bahnstr./Barbarapark (12): Streng genommen
müssten auch die Radfahrenden, die aus der Bahnstr. nach rechts in die
Steinstr. abbiegen wollen, auf diesen Weg überwechseln, sich dann
irgendwie am Überweg Richtung Süden "einfädeln" und dann wahrscheinlich
mit dem aus der Bahnstr. ausfahrenden KFZ-Verkehr kollidieren.
"Doppelt hält besser"
haben
sich die verkehrslenkenden Behörden wohl bei der Schilderkombination
(14) auf der Brauweiler Str. zwischen dem Seniorenwohnheim und Altem
Rathaus gedacht: Es gibt zwar auf dieser Seite keinen
(nutzungspflichtigen oder freigegebenen) Radweg, aber immerhin eine
Ausleitung auf die Fahrbahn. Beides ist jedoch völlig unsinnig: Der
"pseudo"-Radweg zwischen Kreisel und Gasse hinter dem Seniorenwohnheim
ist genauso breit wie das Stück nach der Ausleitung und der
(nutzungspflichtige) Zweirichtungs-Kombiweg auf der gegenüberliegenden
(östlichen) Straßenseite. Einziger Unterschied: der fehlende
Sicherheitsstreifen auf der Westseite. Auch sehr sinnvoll: Zeichen 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art) an der verlängerten Rommerskirchener
Str. - Kein Weg, aber ein Schild! (15).
Diesen "Weg" gibt's nur noch auf dem Papier (Fahrradstadtplan) und bei
Google Maps - in den OSM endet er nicht weit hinter dem Walzwerk (hier steht jetzt übrigens nur noch der Pfahl!).
Wohl den Radfahrenden, die auf dem
Mohlenweg zwischen der neuen Industriestr. und Am Kutzpfädchen in
Köln-Fühlingen landwirtschaftlich unterwegs sind (18)
- nur sie dürfen hier durchfahren im Gegensatz zu allen anderen
Fahrzeugen (auch landwirtschaftlichen!). In Gegenrichtung steht
übrigens (völlig richtig) Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit
dem Zusatz 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Da ist man versucht, Erich Kästners Gedicht vom Land und den blühenden
Kanonen ein wenig anzupassen: "Kennst Du das Land, wo die Schilder
blühen ...."
Schilda ist überall, wie hier in Lauterbach/Hessen (20) oder Voiswinkel (22) - ohne Worte: