Inhalt:   Weitere Einbahnstraßen geöffnet (11.09.17)
Abstimmung
im TVA am 04.07.12 (06.11.12/10.04.13)

Antrag
an die Stadt vom 10.03.12 (14.04.12/18.06.12)
Noch nicht geöffnete Einbahnstraßen (09.07.11/11.09.17)
Rosenhügel (19.02.11 / 01.06.2011/14.11.12)
Stommeler Weg (15.09.10 / 19.02.11)
Grundlagen (06.10.10)

Auf Drängen des ADFC hat der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr am 16.11.16 die Öffnung weiterer Einbahnstr. zum 01.01.2017 beschlossen (s. Vorlage 322/2016). Die Umsetzung erfolgte jedoch erst im Spätsommer.

10.04.2013: Die Markierungsarbeiten zur Öffnung der Einbahnstraßen wurden begonnnen (unten rechts: Berliner Str.):

Am 04.07.12 wurde die Beschlußvorlage der "verkehrslenkenden Behörden" dem TVA zur Entscheidung vorgestellt: Überraschenderweise sollen demnach  Bach- und Barabarastraße, Am Brölskamp, Berliner- und Breslauer Straße geöffnet werden, alle anderen bleiben "aus Sicherheitsbedenken" gesperrt. Erfreulicherweise fand sich eine überwältigende Mehrheit quer durch alle Parteien für diese "fahrradfreundliche" Maßnahme, so daß der entsprechende Ratsbeschluß wohl nur noch Formsache sein sollte. Obwohl sich einzelne Ausschußmitglieder gegen die Öffnung der Bach- bzw. Barbarastr. einsetzten, andere für den Stommelner Weg stark machten und eine endlose Detaildebatte drohte, sagte Dezernent Höschen einen Erfahrungsbericht in einem Jahr zu, auf Basis dessen dann weitere Einbahnstraßen geöffnet oder auch bereits geöffnete wieder geschlossen werden sollen und ebnete damit dem klaren Votum den Weg. Am 06.11.12ist allerdings noch keine einzige der beschlossenen Einbahnstraßen für Fahrradfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Ob Klärung Bonhoeffer-/Geschw.-Scholl-Str. mit dem Eigentümer angegangen wurde, ist nicht bekannt, dagegen sollen alle Ausfahrten  dem querenden Verkehr untergeordnet werden - nicht nur.gegenüber bevorrechtigten Straßen, und zwar "zum Schutz des Radfahrers" - bisher einmalig bei den bisher geöffneten Einbahnstraßen und obwohl negative Erfahrungen nicht bekannt sind. Betrofffen ist zwar nur die Einmündung der Breslauer Str. in die Berliner Str. (Berliner Str., Am Brölskamp und Barbarstr. münden in Gegenrichtung sowieso in bevorrechtigte Straßen und die Bachstr. ist auf den letzten 50m vor Einmündung in die Levenkaulstr. eine "unechte" Einbahnstr., d. h. sie darf dort auch von KFZ in beiden Richtungen befahren werden), aber an der Ausfahrt aus der Breslauer in die Berliner Str. gilt für den Radfahrer "rechts vor links" - warum hier noch ein Schild (Zeichen 205)???

Wie der eigentlich unberechtigt parkende Citroen auf dem rechten Foto zeigt (weniger als 5m Abstand von der Kreuzung), hätte eine markierte Furt diesen Bereich vielleicht freigehalten. Nicht nur deshalb - wir haben nichts gegen die Markierung von Ausfahrbereichen (außer die ggf. vermeidbaren Kosten) - lt. ERA 2010 sind sie jedenfalls nicht vorgeschrieben.


Gemäß Beschluß auf dem letzten Fahrradstammtisch und vielfacher Zustimmung bei der Vorstellung der noch zu öffnenden Einbahnstraßen auf dem Stadtfest 2011 wurde die Umsetzung der StVO-Novelle in Bezug auf die Öffnung von Einbahnstraßen bei der Stadt beantragt (siehe Antrag an den Bürgermeister). Laut Eingangsbestätigung wird sich das Dezernat von Herrn Höschen darum kümmern: Frau U. Seimetz wird als Fahrradbeauftragte den Antrag im Einzelfall „überprüfen, beurteilen und die verkehrslenkenden Behörden (Polizei, Ordnungs- und Tiefbauamt) um Stellungnahme bitten.“ Das Ergebnis soll dann im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr vorgestellt werden (Brief vom 05.04.12).  Am 18.06.12 dann lapidare Mitteilung , "das eine Beurteilung der Einbahnstraße, die noch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen sind, erfolgt ist. Das Ergebnis werden wir im Rahmen einer Vorlage im Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 04.07.2012 um 17 Uhr vorstellen." Auch auf Nachfrage wurden keine weiteren Auskünfte zu den mal wieder ohne jede Beteiligung des ADFC von der Fahrradbeauftragten und den "verkehrslenkenden Behörden" gefällten Entscheidungen gegeben, sondern auf die Veröffentlichung der Vorlage irgndwann im Ratsinformationssystem verwiesen: Ist die Umsetzung der ERA 2010 etwa eine "geheime Kommmando-Sache"? Diese Geheimniskrämerei läßt das Schlimmste befürchten!

Folgende Einbahnstraßen im Stadtgebiet müssen in Umsetzung der StVO-Novelle für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden (aktualisiert 11.09.17):

Ortsteil

Einbahnstraße

Fahrbahnbreite

Bemerkung

Beschlußlage

Geyen

Von-Graß-Str.

Sintherner Str.

> 4,90 m

shared space, teilw. Halteverbot

problematische Einmündung in die K25/L187, daher eher nicht

versuchsweise
Einm. zu gefährlich
 Stommeln  Bergstr.  4,25 m

 schnurgerade, nur Anlieger, Ausweichmöglichkeiten gegeben

versuchsweise

Pulheim

Magdeburger Str.

Stommelner Weg

4,50 m

min. 4,10 m

 

aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt

keine
keine

Sinnersdorf

Kesselsgasse
Lukasstr.

min. 4,30 m

Einfahrtbreite von Roggendorfer Str. 5,50 m!

keine
versuchsweise

Mit ähnlicher Begründung wie beim Stommeler Weg wurde die Öffnung des Rosenhügel in Brauweiler (ein Ergebnis der Bürgerwerkstatt Brauweiler , von den Parteien im TVA Oktober 2009 auf Priorität 1 gesetzt) mehr oder weniger abgelehnt. Da jedoch die Politik mit dem Votum für die hohe Priorisierung hier in unserem Sinne positiv entschieden hat, kam auch die Verwaltung nicht umhin, der Öffnung zuzustimmen: Mit Mitteilung im TVA am 17.11.10 wurde die Freigabe noch in 2010 in Aussicht gestellt - mit unserer Meinung nach völlig überflüssigem Rückbau des Pflanzbeetes an der Einmündung Friedhofsweg), aber bis heute (19.02.11) noch (?) nicht umgesetzt. Am 30.05.11 war es dann (endlich) soweit: (Fast) alle notwendigen Zusatzschilder (Fahrradfahrer frei, Fahrradfahrer in beiden Richtungen) hängen, eine Insel mit Bake (Schutz der in die Bernhardstr. ausfahrenden RadlerInnen) und sogar Zeichen 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) an der Einfahrt aus der Bernhardstr. wurde durch Zeichen 260 (Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) ersetzt. Allerdings fehlt noch Zeichen Z1000-32 (Fahrradfahrer in beiden Richtungen) unter dem Schild Einbahnstraße (Z220), dass für den von Westen kommenden Verkehr auf der Bernhardstr. sichtbar ist (inzwischen erledigt). Anfang dieser Woche  (14.11.12) hat die Stadt ihre "Drohung" wahrgemacht und "aus Sicherheitsgründen" das Pflanzbeet direkt an der Einmündung des Friedhofswegs "geplättet" - nicht nur völlig unnötig (im verkehrsberuhigten Bereich war die Sichtbeziehung völlig ausreichend), zumal rechtsabbiegende Radfahrer aus dem Friedhofsweg - falls es denn überhaupt welche gibt - "rechts vor links" achten müssen und Linksabbieger sich zur Mitte Friedhofsweg einordnen müssen, so daß der Busch um Z267 ("Sparschwein") absolut nicht störte. Dafür hat die Stadt aus dem unübersehbaren Pflanzbeet eine echte Stolperfalle für Fußgänger und Fahrradfahrer gemacht: Der Sockel (ca. 5cm) des Pflanzbeetes blieb erhalten, und die Fläche mit ähnlichen Steinen wie der Rosenhügel gepflastert, was auch noch sch....... aussieht:

  

 

Ein Bürgerantrag von Anliegern auf Öffnung des Stommeler Weges in Pulheim wurde in der Beschlussvorlage der Verwaltung unter Berufung auf Vorgaben der alten ERA abgelehnt. Dieser TOP wurde im TVA vom 15.09.10 nach entsprechendem Hinweis zwecks Prüfung zurückgezogen. Am 16.02.11 war es dann soweit: Zwar mit neuer Fahrradbeauftragter als Verfasserin, aber im Inhalt im Wesentlichen unverändert wurde dem Ausschuß eine wiederum ablehnende Beschlussvorlage präsentiert. Wesentliches Argument: Wegen des (angeblichen) Parkdrucks sei den Anwohnern ein Parkverbot nicht zuzumuten, dass die Mindestbegegnungsbreite von 3,00m lt. ERA (die es definitiv nicht mehr gibt!) allein gewährleisten könne. Die Richtigstellung, dass

- die neue ERA keine Mindestbreite mehr vorschreibt, zumal durch die zahlreichen Garagenzufahrten reichlich Ausweichmöglichkeiten bei der Fahrbahnbreite von 4,10 – 4,40m besteht und

- bei einer verbleibenden Restfahrbahnbreite unter 3m Parken gemäß gängigen Kommentaren zur VwV zur StVO (z. B. Burmann/Heß in Band-Nr. 6 zu § 12 StVO) sowieso nicht zulässig ist,

wurde von der Verwaltung erst gar nicht kommentiert, da die bürgerliche Ausschußmehrheit „aus Gründen der Sicherheit des Radfahrers“ der Öffnung nicht zustimmte. So wurde die eindeutige Sachlage der gültigen Vorschriften (StVO, VwV zur StVO, ERA 2010) von der Verwaltung mit der politischen Mehrheit ausgehebelt.

Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung 2009 ist die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Fahrradfahrer: in Tempo-30-Zonen Standard. Die restriktiven Vorschriften auf Grund der überaus positiven Erfahrungen aus der Erprobungsphase sind in der Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie der „Empfehlung Radverkehrsanlagen“ ERA 2010 verschwunden: Eine Mindestbreite (3,50m) ist nur noch da vorgeschrieben, wo Linienbusse fahren oder erheblicher Schwerlastverkehr herrscht. Sonst gibt es keine verbindlichen Vorgaben mehr (bisher 3,00 m). Auch Ein- und Ausfahrhilfen werden nicht mehr gefordert. In Seminaren der Bundesministers für Verkehr wird sogar aus der Formulierung der StVO gefolgert, dass Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung zu öffnen sind, was nur in begründeten Einzelfällen untersagt werden darf (siehe http://www.fahrradakademie.de/stvo-novelle/, hier insbesondere „Neue Wege für den Radverkehr, Seiten 6ff). Leider ist die VwV zur StVO hier wesentlich unverbindlicher: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn ...“ (siehe dort: Erläuterung zu Zeichen 220).

Und Eure Meinung zu diesen Themen? =>  OG Pulheim