Inhalt: Weitere Einbahnstraßen geöffnet (11.09.17)
Abstimmung im TVA am 04.07.12 (06.11.12/10.04.13)
Antrag an die
Stadt vom 10.03.12 (14.04.12/18.06.12)
Noch nicht geöffnete Einbahnstraßen (09.07.11/11.09.17)
Rosenhügel (19.02.11 / 01.06.2011/14.11.12)
Stommeler Weg (15.09.10 / 19.02.11)
Grundlagen
(06.10.10)
Auf Drängen des ADFC hat der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr am 16.11.16 die Öffnung weiterer Einbahnstr. zum 01.01.2017 beschlossen (s. Vorlage 322/2016). Die Umsetzung erfolgte jedoch erst im Spätsommer.
10.04.2013: Die Markierungsarbeiten zur Öffnung der Einbahnstraßen wurden begonnnen (unten rechts: Berliner Str.):
Am 04.07.12 wurde die Beschlußvorlage
der "verkehrslenkenden Behörden" dem TVA zur Entscheidung vorgestellt:
Überraschenderweise sollen demnach Bach- und Barabarastraße, Am
Brölskamp, Berliner- und Breslauer Straße geöffnet werden, alle anderen
bleiben "aus Sicherheitsbedenken" gesperrt. Erfreulicherweise fand sich
eine überwältigende Mehrheit quer durch alle Parteien für diese
"fahrradfreundliche" Maßnahme, so daß der entsprechende Ratsbeschluß
wohl nur noch Formsache sein sollte. Obwohl sich einzelne
Ausschußmitglieder gegen die Öffnung der Bach- bzw. Barbarastr.
einsetzten, andere für den Stommelner Weg stark machten und eine
endlose Detaildebatte drohte, sagte Dezernent Höschen einen
Erfahrungsbericht in einem Jahr zu, auf Basis dessen dann weitere
Einbahnstraßen geöffnet oder auch bereits geöffnete wieder geschlossen
werden sollen und ebnete damit dem klaren Votum den Weg. Am 06.11.12ist
allerdings noch keine einzige der beschlossenen Einbahnstraßen für
Fahrradfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Ob Klärung
Bonhoeffer-/Geschw.-Scholl-Str. mit dem Eigentümer angegangen wurde,
ist nicht bekannt, dagegen sollen alle Ausfahrten dem querenden
Verkehr untergeordnet werden - nicht nur.gegenüber bevorrechtigten
Straßen, und zwar "zum Schutz des Radfahrers" - bisher einmalig bei den
bisher geöffneten Einbahnstraßen und obwohl negative Erfahrungen nicht
bekannt sind. Betrofffen ist zwar nur die Einmündung der Breslauer Str.
in die Berliner Str. (Berliner Str., Am Brölskamp und Barbarstr. münden
in Gegenrichtung sowieso in bevorrechtigte Straßen und die Bachstr. ist
auf den letzten 50m vor Einmündung in die Levenkaulstr. eine "unechte"
Einbahnstr., d. h. sie darf dort auch von KFZ in beiden Richtungen
befahren werden), aber an der Ausfahrt aus der Breslauer in die
Berliner Str. gilt für den Radfahrer "rechts vor links" - warum hier
noch ein Schild (Zeichen 205)???
Wie der eigentlich unberechtigt
parkende Citroen auf dem rechten Foto zeigt (weniger als 5m Abstand von
der Kreuzung), hätte eine markierte Furt diesen Bereich vielleicht
freigehalten. Nicht nur deshalb - wir haben nichts gegen die Markierung
von Ausfahrbereichen (außer die ggf. vermeidbaren Kosten) - lt. ERA
2010 sind sie jedenfalls nicht vorgeschrieben.
Gemäß
Beschluß auf dem letzten Fahrradstammtisch und
vielfacher Zustimmung bei der Vorstellung der noch zu öffnenden
Einbahnstraßen auf dem Stadtfest 2011 wurde die
Umsetzung der StVO-Novelle in Bezug auf die Öffnung von Einbahnstraßen
bei der
Stadt beantragt (siehe Antrag an
den Bürgermeister). Laut Eingangsbestätigung wird sich das Dezernat von
Herrn Höschen darum kümmern: Frau U. Seimetz wird als Fahrradbeauftragte den
Antrag im Einzelfall „überprüfen, beurteilen und die verkehrslenkenden
Behörden (Polizei, Ordnungs- und Tiefbauamt) um Stellungnahme bitten.“ Das
Ergebnis soll dann im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr vorgestellt werden
(Brief vom 05.04.12). Am 18.06.12 dann lapidare Mitteilung , "das
eine Beurteilung der Einbahnstraße, die noch nicht für den Radverkehr
in Gegenrichtung freigegebenen sind, erfolgt ist. Das Ergebnis werden
wir im Rahmen einer Vorlage im Tiefbau- und Verkehrsausschuss am
04.07.2012 um 17 Uhr vorstellen." Auch auf Nachfrage wurden
keine weiteren Auskünfte zu den mal wieder ohne jede Beteiligung des
ADFC von der Fahrradbeauftragten und den "verkehrslenkenden Behörden"
gefällten Entscheidungen gegeben, sondern auf die Veröffentlichung der
Vorlage irgndwann im Ratsinformationssystem verwiesen: Ist die
Umsetzung der ERA 2010 etwa eine "geheime Kommmando-Sache"? Diese
Geheimniskrämerei läßt das Schlimmste befürchten!
↑
Folgende
Einbahnstraßen im Stadtgebiet müssen in Umsetzung der StVO-Novelle
für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden (aktualisiert 11.09.17):
Ortsteil
|
Einbahnstraße
|
Fahrbahnbreite
|
Bemerkung
|
Beschlußlage |
Geyen
|
Sintherner Str.
|
> 4,90 m
|
shared space,
teilw. Halteverbot
problematische Einmündung in die K25/L187, daher
eher nicht
|
versuchsweise
Einm. zu gefährlich
|
Stommeln |
Bergstr. |
4,25 m |
schnurgerade, nur Anlieger, Ausweichmöglichkeiten
gegeben
|
versuchsweise |
Pulheim
|
Magdeburger Str.
|
4,50 m
min. 4,10 m
|
aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt
|
keine
keine
|
Sinnersdorf
|
Kesselsgasse
Lukasstr.
|
min. 4,30 m
|
Einfahrtbreite von Roggendorfer Str. 5,50 m!
|
keine
versuchsweise |
↑
Mit ähnlicher
Begründung wie beim Stommeler Weg wurde die Öffnung
des Rosenhügel in Brauweiler (ein Ergebnis der Bürgerwerkstatt
Brauweiler , von den Parteien im TVA Oktober 2009 auf Priorität 1 gesetzt) mehr
oder weniger abgelehnt. Da jedoch die Politik mit dem Votum für die hohe
Priorisierung hier in unserem Sinne positiv entschieden hat, kam auch die
Verwaltung nicht umhin, der Öffnung zuzustimmen: Mit Mitteilung im TVA am
17.11.10 wurde die Freigabe noch in 2010 in Aussicht gestellt - mit unserer
Meinung nach völlig überflüssigem Rückbau des Pflanzbeetes an der Einmündung
Friedhofsweg), aber bis heute (19.02.11) noch (?) nicht umgesetzt. Am 30.05.11
war es dann (endlich) soweit: (Fast) alle notwendigen Zusatzschilder
(Fahrradfahrer frei, Fahrradfahrer in beiden Richtungen) hängen, eine Insel mit
Bake (Schutz der in die Bernhardstr. ausfahrenden RadlerInnen) und sogar
Zeichen 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) an der Einfahrt aus der
Bernhardstr. wurde durch Zeichen 260 (Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller
Art) ersetzt. Allerdings fehlt noch Zeichen Z1000-32 (Fahrradfahrer in beiden
Richtungen) unter dem Schild Einbahnstraße (Z220), dass für den von Westen kommenden
Verkehr auf der Bernhardstr. sichtbar ist (inzwischen erledigt). Anfang dieser Woche (14.11.12)
hat die Stadt ihre "Drohung" wahrgemacht und "aus Sicherheitsgründen"
das Pflanzbeet direkt an der Einmündung des Friedhofswegs "geplättet" -
nicht nur völlig unnötig (im verkehrsberuhigten Bereich war die
Sichtbeziehung völlig ausreichend), zumal rechtsabbiegende Radfahrer
aus dem Friedhofsweg - falls es denn überhaupt welche gibt - "rechts
vor links" achten müssen und Linksabbieger sich zur Mitte Friedhofsweg
einordnen müssen, so daß der Busch um Z267 ("Sparschwein") absolut
nicht störte. Dafür hat die Stadt aus dem unübersehbaren Pflanzbeet
eine echte Stolperfalle für
Fußgänger und Fahrradfahrer gemacht: Der Sockel (ca. 5cm) des
Pflanzbeetes blieb erhalten, und die Fläche mit ähnlichen Steinen wie
der Rosenhügel gepflastert, was auch noch sch....... aussieht:
Ein Bürgerantrag
von Anliegern auf Öffnung des Stommeler Weges in
Pulheim wurde in der Beschlussvorlage der Verwaltung unter Berufung auf
Vorgaben der alten ERA abgelehnt. Dieser TOP wurde im TVA vom 15.09.10 nach
entsprechendem Hinweis zwecks Prüfung zurückgezogen. Am 16.02.11 war es dann
soweit: Zwar mit neuer Fahrradbeauftragter als Verfasserin, aber im Inhalt im
Wesentlichen unverändert wurde dem Ausschuß eine wiederum ablehnende
Beschlussvorlage präsentiert. Wesentliches Argument: Wegen des (angeblichen)
Parkdrucks sei den Anwohnern ein Parkverbot nicht zuzumuten, dass die
Mindestbegegnungsbreite von 3,00m lt. ERA (die es definitiv nicht mehr gibt!)
allein gewährleisten könne. Die Richtigstellung, dass
- die neue ERA keine Mindestbreite mehr vorschreibt,
zumal durch die zahlreichen Garagenzufahrten reichlich Ausweichmöglichkeiten
bei der Fahrbahnbreite von 4,10 – 4,40m besteht und
- bei einer verbleibenden Restfahrbahnbreite unter 3m
Parken gemäß gängigen Kommentaren zur VwV zur StVO (z. B. Burmann/Heß in
Band-Nr. 6 zu § 12 StVO) sowieso nicht zulässig ist,
wurde von der Verwaltung erst gar nicht kommentiert, da
die bürgerliche Ausschußmehrheit „aus Gründen der Sicherheit des Radfahrers“
der Öffnung nicht zustimmte. So wurde die eindeutige Sachlage der gültigen Vorschriften
(StVO, VwV zur StVO, ERA 2010) von der Verwaltung mit der politischen Mehrheit
ausgehebelt.
↑
Seit der
Novellierung der Straßenverkehrsordnung 2009 ist die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Fahrradfahrer: in Tempo-30-Zonen Standard. Die
restriktiven Vorschriften auf Grund der überaus positiven Erfahrungen aus der
Erprobungsphase sind in der Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie der „Empfehlung
Radverkehrsanlagen“ ERA 2010 verschwunden: Eine Mindestbreite (3,50m) ist nur
noch da vorgeschrieben, wo Linienbusse fahren oder erheblicher
Schwerlastverkehr herrscht. Sonst gibt es keine verbindlichen Vorgaben mehr
(bisher 3,00 m). Auch Ein- und Ausfahrhilfen werden nicht mehr gefordert. In
Seminaren der Bundesministers für Verkehr wird sogar aus der Formulierung der
StVO gefolgert, dass Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich für den
Fahrradverkehr in Gegenrichtung zu öffnen sind, was nur in begründeten
Einzelfällen untersagt werden darf (siehe http://www.fahrradakademie.de/stvo-novelle/, hier insbesondere „Neue Wege für den Radverkehr,
Seiten 6ff). Leider ist die VwV zur
StVO hier wesentlich unverbindlicher: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige
Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung
zugelassen werden, wenn ...“ (siehe dort: Erläuterung zu Zeichen 220).
↑
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