Inhalt:
Die Hoffnung schon lange aufgegeben, aber ...
(03.08.16/04.05.17/06.07.18)
Freier Rechtsabbieger Bonn-/Mathildenstr.
entschärft, aber ...
(03.01.16/10.05.17)
Fehlfunktion LSA L213/Brauweilerstr.
(06.11.12/26.06.13))
weitere Bedarfsampel „gefällt“
(15.10.10/04.01.11/06.04.11/30.03.12/11.04.12/06.11.12/19.08.14/13.01.2015/15.10.15/13.03.16/21.05.16/06.06.21/12.03.22)
Erfreuliches
aus Köln (10.10.09)
Und
es
geht weiter! (07.02.09)
Ein
schönes Weihnachtsgeschenk (01.01.08)
Es
geht doch! (22.08.07 / 17.11.10)
Noch
enttäuschender
(22.08.07)
Nicht aufgeben (30.11.04 / 26.07.11 / 06.11.12
/ 09.12.15)
Bedarfsampeln (27.05.07
/ 24.02.11)
über
die Bonnstr. wird dann automatisch „grün“, wenn die KFZ auf der
Donatusstr. fahren dürfen. Damit sind alle LSA an der Bonnstr. im
Stadtgebiet Pulheim „fahrradfreundlich“ programmiert.
Beim Rückbau der nach
Eröffnung der
B59n zwischen Pulheim und A1 überdimensionierten Kreuzung
Venloer-/Bonnstr./K9
wurde die Gelegenheit beim Schopf ergriffen und die LSA für
nichtmotorisierte
Verkehrsteilnehmeroptimiert: Die Benutzer des Rad-Fußweges längs
Bonnstr./K9
bei der Querung der Venloer Str. erhalten jetzt automatisch „grün“,
wenn die
KFZ aus der K9 „grün“ bekommen. Die ewig langen Wartezeiten hier haben
jetzt
ein Ende: Selbst in Schwachlastzeiten muß „grün“ nicht mehr per
Knopfdruck
angefordert werden!
Dass die RILSA
(Richtlinie
Lichtsignalanlagen) Querungen „in einem Rutsch“ empfiehlt, ist
grundsätzlich
richtig. Aber dort, wo eine Zwangskopplung der Grünphasen für sich
parallel
bewegende KFZ und nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer wegen des langen
Weges
auch bei hohen Umlaufzeiten nicht möglich ist (z. B. Querung der
Bonnstraße zum
geplanten Fuß-/Radweg an der K6 Richtung Widdersdorf), ist eine
Mittelinsel die
einzig mögliche Abhilfe und damit keineswegs ein Widerspruch zur RILSA!
Am 22.08.07
ging
nach ziemlich kurzer, einhelliger Diskussion unser Bürgerantrag
„gleichberechtigte Behandlung von Fußgängern/Fahrradfahrern an
Lichtsignanlagen“
mit Unterstützung durch einen gleichlautenden Antrag der lokalen Agenda
21einstimmig durch den Ausschuß für Tiefbau und Verkehr (TVA) der Stadt
Pulheim.
Danach werden gemeinsam mit der Verwaltung alle betroffenen LSA, die
nur auf
Anforderung per Druckknopf „grün“ geben (siehe Bedarfsampeln), auf
Optimierungsmöglichkeiten für den nicht-motorisierten Verkehr
untersucht
und(natürlich bei vorhandenen finanziellen Möglichkeiten) entsprechend
umgestellt.
In der Sitzung des TVA am 17.11.10 gab das Tiefbauamt einen Überblick
über den
Stand der Umsetzung, der allerdings nicht ganz der Realität entspricht:
Von 35
besichtigten LSA sind 22 entsprechen der Beschlusslage ausgeführt, 7
erfüllen
sie nur für Fahrradfahrer, während noch 5 (unserer Meinung nach)
unnötiges
Knopfdrücken verlangen:Siehe Liste unten!
Am Montag, dem 18.12.06 wurden mit dem üblichen Brimborium nach 50 Jahren Planungszeit der 3. und letzte Bauabschnitt der B59n zwischen L183 (Bonnstr.) und der Autobahnanschlussstelle Bocklemünd eröffnet, sehr zur Freude der Bewohner Pulheims, die sich eine deutliche Entlastung der chronisch überlasteten Steinstraße erhoffen. Diese Entlastung kommt auch dem Fahrradverkehr zu Gute, der es in diesem Bereich nicht gerade einfach hat.
Wesentlich schwieriger„missriet“ dem Landesbetrieb Strassen NRW/Euskirchen bereits im 2. Bauabschnitt die Radwegführung/-gestaltung und -signalisierung an der Einmündung von derB59n aus Norden auf die L183/Bonnstr.
Unsere Intervention in Euskirchen hatte Erfolg: Bereits die Fotos belegten die diversen Planungsfehler, und bei einem Ortstermin wurde die Begradigung der Zick-Zack-Wegführung (im Vordergrund), Entschärfung der gefährlichen Kanten durch Verrundung des Pflasters auf der Insel und Entfernung des Signalmastes aus der Radwegmitte zugesagt – aus finanziellen und „politischen“ Gründen („wie wirkt es denn, wenn wir kurz nach Fertigstellung hier wieder anfangen zu buddeln“) allerdings auf den 3. Bauabschnitt vertagt. Darüber hinaus wurde festgestellt, daß die nördliche Insel gefährlich klein ist: Hier passt kaum ein Fahrrad in der ganzen Länge drauf. Außerdem wäre auch hier eine Signalisierung des Überwegs wegen der hohen Fahrgeschwindigkeiten notwendig, falls nicht die Verkehrsbelastung auf der Abbiegespur nach Eröffnung des dritten Bauabschnittes deutlich sinkt.
Nun ist der 3.
Bauabschnittfertiggestellt – an der katastrophalen Wegeführung ist
nichts
geschehen. Lt. LBS Euskirchen ist die komplette Umbaumaßnahme zwar
bereits
geplant– einschließlich der östlichen Querung, die Ausführung soll
jedoch erst
erfolgen, wenn eine Verkehrszählung die Annahmen über die
Verkehrsentwicklung
bestätigt. Diese Verkehrszählung wurde Anfang Mai durchgeführt und wird
z. Zt.
ausgewertet. Mit dem Ergebnis der Auswertung wird im Juni gerechnet,
eine
Aussage über den Zeitpunkt der Umsetzung hat der Landesbetrieb Straßen
NRW
allerdings nicht gemacht.
Nach aktueller Auskunft
des LSB ist
diese bereits zum Ende letzten Jahres versprochene Nachbesserung im
Rahmendes
Ausbaus der B59n Richtung Rommerskirchen für 2008 „in Abhängigkeit von
den zur
Finanzierung verfügbaren Mitteln“ vorgesehen.
Ein Kommentar zu dieser
Hinhaltetaktik ist wohl ziemlich überflüssig!
Gute Nachricht (15.08.08): Die Planung von 2002 (entspricht den
Vereinbarungen
beim Ortstermin direkt nach Fertigstellung) wird jetzt ausgeschrieben.
D. h.:
Die Finanzierung ist gesichert und ein Ende dieser „Katastrophe“ in
Sicht!
Bessere Nachricht (19.06.09): Der Radweg an der Bonnstr./B59n ist
wieder
frei. Was bis zum 10.06.09 sichtbar war, war geeignet, den Murks (s.
o.) vergessen
zu lassen. Dafür stellt die Schaltung der Lichtsignalanlage einen
krassen
Rückfall in die Steinzeit dar: Grün für Radfahrer/Fußgänger nur auf
Anforderung
– mit ewigen Wartezeiten - und steht damit in klarem Widerspruch zur
Beschlusslage des Stadtrates, die für neue Lichtsignalanlagen sowie bei
Änderungen
an bestehenden automatisches Grün für den parallelen Rad-/Fußverkehr
fordert.
Lt. Landesbetrieb Straßen NRW, NL Euskirchen (23.06.09, 13:45) hat der Signalplaner/-bauer – warum auch immer – die Kopplung bei Schwachlastzeiten, also schnellen Umläufen nicht gesetzt. Dem widerspricht allerdings nicht nur die eigene Beobachtung am Freitag, 19.06.09, gegen 15 Uhr bei hohem Verkehrsaufkommen und trotzdem ewig langen Wartezeiten, sondern auch ähnliche Feststellungen anderer RadfahrerInnen. Wie dem auch sei, die notwendigen Parameter (2 an der Zahl - für Schwach- und Starklast) sind inzwischen (24.06.09) gesetzt worden – hoffentlich auch das Verständnis für die Belange der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer!
"Nicht aufgeben" wollen
wir daher beim Thema "Bedarfsampeln": In der nachfolgenden Liste
finden sich die immer noch (09.12.2015) verbliebenen leidigen „Rad(und
Fuß-)verkehrsbehinderer“ ohne Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit:
Ortsteil
Kreuzung/Einmündung
Bemerkung
Pulheim
Worringer-/ Am Sportplatz-/Dürer-Str. Anforderung
erforderlich für Querung Am Sportplatz in Hauptachse! Auch
sonstige Gestaltung sehr unzureichend. Die Streuscheiben in der
Signalisierung der Fußgängerüberwege (Fahrrad+Fußgänger) über die
Worringer Str. müssen durch (nur Fußgänger) ersetzt werden, da
hier der Fahrradverkehr auf Schutzstreifen geführt wird und damit
für Radfahrende die Lichtsignale für den KFZ-Verkehr gelten.
Pulheim
K25/K24
Linksabbieger
Steinstr.=> Geyener Str. für Radfahrer nur bei Anforderung bis
spätestens ?
sek. vor anstatt gleichzeitig mit dem Nachlauf für die
motorisierten Linksabbieger. Da dieser Knoten in den nächsten zwei
Jahren grundsaniert werden soll, hoffen wir auf Besserung bis 2017
Pulheim
Orrer Str./Birkenweg
Querung
Orrer Str. nur auf Anforderung
Stommeln
K24/L93
Querung L93 Ost und K24 Nord nur auf Anforderung
"Bedarfsampeln" an
Kreis- und Landesstraßen,
die erst nach Betätigen eines Druckknopfes irgendwann den Überweg
freigeben,
falls man nicht nach langer Wartezeit und schnellem Rundumblick
schließlich
doch noch bei "rot" den Überweg überquert hat.
Der Mißstand: Diese nahezu chronische Missachtung roter Lichtzeichen durch Fußgänger und Radfahrer aller Altersklassen und Gesellschaftsschichten vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften liegt oft darin begründet, daß die entsprechenden Lichtzeichen nur nach Anforderung mit Taster oder Induktionsschleife und einer mehr oder minder langen Wartezeit eine Grünphase einlegen. So geschieht es oft, daß der parallel fahrende motorisierte Verkehr grün erhält, nicht jedoch der Fußgänger oder Radfahrer, der gleichzeitig oder auch bis zu ....zig Sekunden vorher sein Querungsbedürfnisangemeldet hat. Erst einen vollen Ampelzyklus später wird auch sein Wunsch von der Ampelsteuerung erfüllt.
Unser
Abhilfevorschlag: Dieser - vor
allem auf Schulwegen - unter Umständen
tödliche Teufelskreis kann durch eine Vereinfachung der
Ampelsteuerungen
durchbrochen werden, nämlich gleichberechtigte Behandlung der
Querungswünsche
beider Verkehrsteilnehmergruppen: Wie der parallele motorisierte
Verkehr bei
Anforderung durch den Fußgänger/ Radfahrer mit Grün bedacht wird,
sollte auch
umgekehrt die Grünanforderung durch ein KFZ dem
parallelennichtmotorisierten
Verkehrsteilnehmer eine Grünphase bescheren! Daß durch die längere
Querungszeit
eines Fußgängers die minimale Grünphase des motorisierten Verkehrs u.
U.
verlängert wird, halten wir für eine durchaus vertretbare Maßnahme. Bei
einer
solchermaßen gesteuerten Lichtzeichenanlage erübrigt sich die
Installation
teurer Induktionsschleifen für Radfahrer, die zudem für Fußgänger
unwirksam
sind. Halbwegs moderne LSA-Steuergeräte sind übrigens in der Lage, die
automatische Kopplung der Fußgänger-Grünphase an die des parallelen
KFZ-Verkehrs erst bei ausreichend langer Umlaufzeit (bei hohem
Verkehrsaufkommen) zuzuschalten und bieten damit eine intelligente
Lösungsmöglichkeit!
Nach ersten Erfolgen
(Kreuzung L213/L183 inFreimersdorf, K10/K25/L213 zwischen Brauweiler
und
Sinthern) dürfen wir hoffen, dass im Rahmen der für 2001/2002 vom
Rheinischen
Straßenbauamt Euskirchen vorgesehenen Optimierungen der
Lichtsignalanlagen im
Zuge der L183 (Worringer-, Fareham- und Bonnstraße) einige Ampeln nicht
nur für
den motorisierten Verkehr, sondern (nebenbei) auch in unserem Sinne
umgestellt
werden. Eine detaillierte Liste (s. o.) der aus unserer Sicht zu
optimierenden
Lichtsignalanlagen im Zuge der L213 wurde dem Landesbetrieb Straßen NRW
eingereicht.
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